1. Allgemeines
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Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschätsbeziehungen mit unseren Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbeziehungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Einer Gegenbestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
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"Kunde" im Sinne dieser Bedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung von Ware bei uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge bedürfen zur Rechtsültigkeit der schriftlichen Bestätigung, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis maßgebend ist. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies von uns ausdrücklich vermerkt ist. Bruttogewichte und Kistenmaße sind angenähert nach bestem Ermessen aber ohne Verbindlichkeit angegeben. Telefonische oder mündliche Vereinbarungen sowie Absprachen mit unseren Mitarbeitern erlangen erst durch unsere schriftliche Bestätigung Rechtsgültigkeit
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich in Euro freibleibend ab Werk oder Lager des Lieferers zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Steuerabgaben. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Es bleibt uns vorbehalten, im Falle der Erhöhung der Gestehungskosten, die Tagespreise zum Zeitpunkt der Lieferung in Rechnung zu stellen.
4. Lieferungen
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Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Kunden und werden nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch und Kosten versichert.
Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt sind. Die Zeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen. Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt und beide Teile über alle Bedingungen des Geschäfts einig sind und bezieht sich auf die Fertigstellung im Lieferwerk. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen z.B. Betriebsstörungen, Ausschusswerden - im eigenen Werk oder Unterlieferer - verlängern die Lieferzeit angemessen, und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten. Teillieferungen sind zulässig. -
Wir haften bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch uns oder einen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist jedoch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der im Folgenden aufgeführten Ausnahmefälle (Personenschaden) vorliegt. Im Übrigen wird unsere Haftung wegen Verzögerung der Leistung wie folgt beschränkt: der Kunde kann - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzugs nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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Wir haften bei Unmöglichkeit der Lieferung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch uns oder einen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der unten aufgeführten Ausnahmefälle (Personenschaden) vorliegt. Im Übrigen wird unsere Haftung wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 5 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
5. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind im Allgemeinen zahlbar 30 Tage nach Rechnungsdatum netto. Keine Zahlung im Sinne dieser Vorschrift sind Wechsel, Schecks, sonstige Zahlungsversprechen oder Forderungsabtretungen, bevor nicht die Zahlung selbst erfolgt ist. Diskontspesen gehen stets zulasten des Kunden. Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen und eventuell weiterer entstehenden Kosten vor. Zahlungsverzug entbindet uns von der Einhaltung zugesagter Termine. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen durch uns einen Tag nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht gezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu; in einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der - mit Mängeln behafteten - Lieferung steht.
6. Sicherungen
Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung aus laufenden oder früheren Abschlüssen in Rückstand oder werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden herabmindern, so sind wir ohne weiteres berechtigt, die sofortige Bezahlung oder sicherheitshalber die Rückgabe der gelieferten Ware zu fordern, ferner für die noch zu liefernde Ware nach unserem Ermessen Vorauszahlung oder Sicherstellung zu verlangen oder ganz vom Vertrag zurückzutreten.
7. Eigentumsvorbehalt
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Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung zustehende Ansprüche.
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Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen (einschl. Mehrwertsteuer) gegen den Kunden einschl. etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel, auch als künftig entstehenden Forderungen, aus gleichzeitigen Forde-rungen oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo bezogen und anerkannt ist.
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Dem Kunden ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden.Die Ver-arbeitung erfolgt für uns. Wenn der Wert des uns gehörenden Liefergegenstandes jedoch ge-ringer ist als der Wert der uns nicht gehörenden Waren und/oder der Verarbeitung, so erwer-ben wir Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der der übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Soweit wir nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der Neuware erwerben, sind wir uns mit dem Kunden darüber einig, dass und der Kunden Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des uns gehörenden Liefergegenstandes zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Fall der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit uns nicht gehörender Ware.Soweit wir nach vorstehendem Eigentum oder Miteigem erlangen, verwahrt der Kunde die Ware für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes.
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Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder Neuware tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschl. etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in der Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Preisen des Liefergegenstandes entspricht. Der uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
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Bis zum Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung befugt. Der Kunde wird die auf die abgetretenen Forderungen geleisteten Zahlungen bis zur Höhe der ge-sicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interesse, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber den Abnehmern verlangen.
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Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses haben der Kunden uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
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Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren dass erst mit der vollständigen Bezahlung der Abnehmer Eigentümer wird.
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Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten freizugeben, wenn der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl über die freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
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Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu veranlagen und/oder - erforderlichenfalls nach Fristsetzung - vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunden ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung unsererseits, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
8. Gewährleistungsbestimmungen
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Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
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Wir leisten für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wir sind in keinem Fall zur Neulieferung verpflichtet.
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Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachen des Vertrages verlangen. Dies gilt jedoch erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch der Nachbesserung.
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Die Waren sind unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel uns anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.
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Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung dieses Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden.
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Später entdeckte Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen; anderenfalls gilt die Ware im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jedenfalls schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB entsprechend.
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Gewährleistungs- und Schadensersatzanspräche verjähren 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
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Die Wertminderung einer Abnutzung bei Inanspruchnahme eines Gewährleistungsanspruchs trägt der Kunde.
9. Haftung
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Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch uns oder einen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unsere Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der zuvor aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
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Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet wird.
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Die Regelung der vorstehenden Punkte a) und b) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug oder Unmöglichkeit bestimmt sich jedoch nach Ziff. 4.
10. Schlussbestimmungen
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Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Erfüllungsort für Lieferungen ist Sprockhövel. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Sprockhövel. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
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Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen uns und dem Kunden, einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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Es wird darauf hingewiesen, dass die Kundendaten getrennt als Bestands- und als Abrechnungsdaten im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Regelung gespeichert werden.